Photovoltaikversicherung
Eine Photovoltaikanlagenversicherung ist keine Pflicht, aber in jedem Fall zu empfehlen. Die auftretenden Schäden sind oft teuer, vor allem durch Sturm, Überspannung und Feuer. Bei einem Brand können die Flammen aufs Haus übergreifen, dies passiert zwar selten – im Falle eines Falles wird es aber sehr teuer.
Marderprobleme kommen häufiger vor. Der Schaden an sich ist meist nur gering, aber die Suche nach der Ursache dauert lang und ist kostenintensiv. Wenn Sie Ihre Module über Kredit finanziert haben, verlangen die meisten Banken ohnehin eine Versicherung.
Die Photovoltaikversicherung im Überblick
Wer benötigt eine Photovoltaikversicherung?
Jeder, der eine Photovoltaikanlage besitzt, sollte diese gegen Schäden versichern. Hierbei muss überlegt werden, in welcher Form das geschehen soll:
- als Einschluss in der Wohngebäudeversicherung (nur Schutz bei den Grundgefahren Feuer, Sturm, Hagel)
- oder als eigenständiger Vertrag (Schutz gegen jeglichen Schaden absicherbar)
Was leistet eine Photovoltaikversicherung?
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung
- Kosten für Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht
- Kosten für schadenbedingte Reparaturarbeiten an Dächern oder Fassaden bis zu 5.000 EUR
Tritt einer der im Versicherungsvertrag festgelegten Schadenfälle ein, so leistet die Versicherung entweder eine festgelegte Summe, oder sie übernimmt flexibel die gesamten Reparaturkosten für die Anlage. Zusätzlich kann vereinbart werden, dass die Versicherung dem Besitzer der Photovoltaikanlage auch den Nutzungsausfall ersetzt.
Zusätzlich bieten viele Versicherer mittlerweile beim Abschluss einer Photovoltaikversicherung eine integrierte Haftpflichtversicherung an. Sie springt zum Beispiel dann ein, wenn sich Teile der Photovoltaikanlage durch einen Sturm vom Dach lösen und anschließend auf ein benachbartes Gebäude, auf ein Auto oder Ähnliches stürzen und diese beschädigen. Für solche Schäden kommt die Privathaftpflichtversicherung in der Regel nicht auf.
Was ist in der Photovoltaikversicherung versichert?
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- Diebstahl
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Überdruck oder Unterdruck
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Wasser oder Feuchtigkeit
- Frost, Eisgang, Überschwemmung oder Schneedruck
- Sabotage / Vandalismus
- Tierbiss
Welche Bausteine / Leistungen können optional versichert werden?
- Entschädigung für entgangene Stromeinspeiseerlöse (Ertragsausfall)
- kostenlose Baudeckung während der Montagephase
- Minderertragsversicherung, wenn der gemäß Ertragsgutachten prognostizierte Jahresenergieertrag unterschritten wird
- Allgefahrendeckung
Welche verwandten Themen gibt es zu der Photovoltaikversicherung?
Welche Schäden sind versichert?
Hier finden Sie zwei Beispiele aus der Praxis:
Beschädigung durch Schneelast
Durch Schneelast wurden 15 Module einer Dachanlage aus der Halterung gedrückt und stark beschädigt. Die Reparatur nahm zwei Wochen in Anspruch Schadenhöhe (Sach- und Betriebsunterbrechungsschaden): 64.000 EUR
Diebstahl der Module
Unbekannte entwendeten alle Module der Photovoltaikanlage vom Dach eines Betriebes. Die Beschaffung und Montage des Ersatzes dauerte 12 Tage. Schadenhöhe (Sachschaden und Schaden durch entgangene Stromeinspeiseerlöse): 45.000 EUR
Welche Schäden sind in der Photovoltaikversicherung nicht versichert?
Pauschal sind in der Basisdeckung einige Ausschlüsse vorhanden:
- Erdbeben, Überschwemmung, Kriegsereignisse, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Kernenergie
- Schäden, die eine unmittelbare Folge dauernder Betriebseinflüsse sind (Abnutzung)
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Garantieschäden
Wo ist Versicherungsschutz gewährleistet?
Der Versicherungsschutz gilt generell für den festgelegten Versicherungsort. Dies kann beispielsweise das Dach des Firmengebäudes sein oder auch ein bestimmter Bereich auf dem Firmengelände, auf dem die Solarpanels aufgestellt sind.
Worauf muss ich bei einer Photovoltaikversicherung achten?
Korrekte Tätigkeitsbeschreibung
Achten Sie bei der Tätigkeitsbeschreibung auf die korrekte Angabe aller Tätigkeiten Ihres Unternehmens. Eine falsche oder fehlende Angabe kann Ihren Versicherungsschutz gefährden. Suchen Sie im Vergleich immer mit der Haupttätigkeit und geben Sie bei Antragstellung unbedingt weitere Tätigkeiten korrekt an. Nur so kann geprüft werden, ob ggf. eine abweichende Risikoeinschätzung notwendig ist.
Ausreichend hohe Deckungssummen
Wählen Sie unbedingt eine ausreichend hohe Deckungssumme. Diese sollte den Neupreis Ihrer Photovoltaikanlage abdecken.
Leistungen im Detail berücksichtigen
Bitte beachten Sie die Leistungen im Detail. Achten Sie hierbei besonders darauf, ob der Neuwert oder der Zeitwert entschädigt wird. Sie können von Experten einen Deckungsvergleich erhalten, der meist ausführlicher ist, als ihn übliche Vergleichsportale bieten. Wir helfen Ihnen dabei gerne weiter.
Laufzeit
Bitte achten Sie auf die Laufzeit in den Verträgen. Vielfach werden Rabatte Angeboten bei mehrjährigen Verträgen. Gleichzeitig sind Sie dann weniger flexibel.
Wie viel kostet eine Photovoltaikversicherung?
Eine Photovoltaikversicherung ist bereits unter 100 EUR pro Jahr möglich, zumindest für kleinere Versicherungssummen. Nach oben hin sind jedoch kaum Grenzen gesetzt. Dies ist von mehreren Faktoren abhängig. Generell gilt: Je höher das Risiko, also die Versicherungssumme, desto höher der Beitrag.
Wovon ist der Beitrag abhängig?
- Versicherungsort
- Versicherungssummen (Deckungssumme)
- Selbstbeteiligung
- Leistungsumfang, ggf. Zusatzbausteine
- Rabatte (Mitglied in einer Vereinigung, Meister)
- Laufzeit
Beitrag wird laufend an Unternehmen angepasst
Die Berechnung der Beitragssumme beruht auf den Faktoren der Unternehmensgröße. Da diese sich laufend verändern kann, erfolgt eine jährliche Anpassung. Sie erhalten einmal im Jahr den sog. Jahresmeldebogen und können hier die aktuellen Zahlen an den Versicherer melden. Der Beitrag wird dann auf die neuen Summen angepasst. Ein Wachstum im Unternehmen ist also kein Problem und durch den Tarif mit abgedeckt.
Häufige Fragen zur Photovoltaikversicherung (FAQ)
Die Zahlweise wird, wie in der Sachversicherung üblich, jährlich kalkuliert. Daher empfehlen wir auch immer den Vergleich mit jährlicher Zahlungsweise vorzunehmen. Es sind aber auch abweichende Zahlweisen möglich. Bitte beachten Sie, dass bei abweichender Zahlweise Zuschläge fällig sind. Auch bietet nicht jeder Versicherer unterjährige Zahlweise an. Daher würden Sie mit einer Vorauswahl die vorgeschlagenne Tarife einschränken. Wichtig ist auch, dass manche Versicherer einen Mindestzahlung beinhalten. (Beispiel: Der Versicherer benötigt mindestens 25 EUR pro Buchung, dann ist bei einem Beitrag von 90 EUR keine monatliche und vierteljährliche Zahlung möglich).
Üblich sind folgende Zahlungsweisen:
- jährlich
- halbjährlich (3-5% Zuschlag)
- vierteljährlich (5-8% Zuschlag)
- monatlich (5-15% Zuschlag)
Die übliche Laufzeit beträgt ein Jahr. Manchmal kann aber auch ein Dreijahresvertrag gewählt werden. Bei längerer Laufzeit sind manchmal Rabatte von 5-10% enthalten. Allerdings binden Sie sich dann auch an einen Anbieter und sind weniger flexibel. Wir empfehlen daher in der Regel eine Laufzeit von 1 Jahr.
Bei der Laufzeit können Sie eine abweichende Hauptfälligkeit wählen. Sie beginnen beispielsweise den Vertrag zum 15.10. eines Jahres. Die Hauptfälligkeit soll aber zum 01.01. sein. Dann beginnt der Vertrag zwar bereits zum 15.10., aber wird erst ab 01.01. für ein Jahr voll gezählt. Das Kündigungsdatum beträgt dann 31.12. des Folgejahres. Der Beginn wäre in diesem Fall der 15.10. und der Ablauf der 31.12. des Folgejahres.
Beginn und Ablauf eines Vertrages können Sie aus dem Versicherungsschein entnehmen. Diese sind meist auf der ersten Seite präsent.
Sie können immer zum Ende des Ablaufs kündigen. Hierbei ist eine Frist von 3 Monaten zu beachten.
Die Kündigungsfrist beträgt wie üblich 3 Monate zum Ablauf des Vertrages. Wenn der Vertrag zum 31.12. eines Jahres abläuft, müssen Sie die Kündigung bis zum 30.09. schriftlich an den Versicherer senden. Hierbei handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Dies ist der „Normalfall“.
Bei einer außerordentlichen Kündigung handelt es sich um einen Sonderfall. Sie haben als Kunde zum Beispiel das Recht außerordentlich zu kündigen, sofern sich der Beitrag des Vertrags erhöht.
Achtung:
Dies gilt nicht für bedingungsgemäße Beitragsanpassung aufgrund der Änderung der Betriebsgröße und der daraus folgenden Beitragserhöhung. Nur wenn sich der Tarifbeitrag und die daraus befindliche Kalkulation ändert, können Sie außerordentlich kündigen. Unser Team hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.
Kunde als auch Versicherer haben das Recht die Versicherung nach einem Schadenfall zu beenden. Bei einer Kündigung im Schadenfall muss der Versicherer natürlich den Schaden zahlen, sofern dieser versichert ist. Allerdings kann im Nachgang der Regulierung von beiden /zSeiten gekündigt werden.
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